Für das Kanalsystem eines Hauses ist es enorm wichtig, dass alle Leitungen frei sind und dass es zu keinen Verengungen oder im schlimmsten Fall zur Verstopfung kommt, die im Ernstfall zu großen Bauschäden, wie z.B. durch Überschwemmungen verursacht, führen kann. Um dies zu verhindern, empfehlen wir Ihnen eine turnusmäßige Wartung bzw. Reinigung für
• Schmutzwasserleitungen aller Art
• Pumpenschächte einschließlich Pumpen
• Hebeanlagen
• Mechanische Rückschlagklappen
• Elektronische Rückstauverschlüsse
Im Rohrleitungsbereich reinigen wir für Sie mittels mechanischer Reinigung oder Reinigung mit einem Hochdruckspülaggregat ab DN 40 bis DN 300 alle Ablaufstellen innerhalb und außerhalb des Hauses, wie Badewannen, Urinale, Küchen, Toiletten, Waschbecken, Regenrohre, Dachrinnen, Bodenabläufe, etc.
Sollte dennoch einmal der Ernstfall eintreten und eine Leitung verstopft sein, dann steht Ihnen unser Notdienst mit einem voll ausgerüsteten Servicewagen 24 Stunden am Tag zur Verfügung. Wir beseitigen Verstopfungen aller Art. Selbst die Beseitigung hartnäckiger Ablagerungen, wie Inkrustierungen, Laub, Schlamm, Wurzeleinwuchs und Fett, ist mit unseren hochmodernen Gerätschaften kein Problem.
Je nach Ausmaß der Beschädigung eines Kanals kann er mit Hilfe neuster Techniken instandgesetzt werden oder er muss konventionell in offener Bauweise erneuert werden. Die sogenannte „Kurzliner- oder Langliner- Sanierung“ ist ein Reparaturverfahren, das kostengünstig im Verhältnis zur offenen Bauweise angewendet werden kann. Es wird bei kleineren Rohrbeschädigungen, wie Rissbildungen, Wurzeleinwuchs, Scherbenbildung, Abwasseraustritt oder Muffen- und Rohrversatz sowie auf Längen von in der Regel bis zu 5 Metern eingesetzt.
Beim Kurzliner-Verfahren wird eine mit Epoxidharz getränkte Glasfasermatte mit einem Packer an die zuvor ausgemessene Schadstelle positioniert. Der Packer dehnt sich durch Luftdruck aus und presst dadurch die Glasfasermatte an die Rohrinnenwand.
Beim Langliner-Verfahren wird ein Polyesternadelfilzschlauch mit Epoxidharz getränkt und mittels Luftdruck in das zu sanierende Kanalrohr geführt.
Kann eine Kanalsanierung nicht mit Hilfe dieser Verfahren erfolgen, da der bestehende Schaden zu groß ist, dann muss der Kanal in konventioneller und offener Bauweise erneuert werden. Auch diese Arbeiten erledigen wir einschließlich aller anfallenden Nebenarbeiten, wie z.B. Bodenaushub und Freilegen des Kanalrohrs, zuverlässig, fachgerecht und aus einer Hand.
Grundstückseigentümer müssen nach § 61a Landeswassergesetzes (LWG) NRW ihre erdverlegten Abwasserleitungen zum Sammeln und Fortleiten von Abwasser oder Niederschlagswasser auf Dichtheit prüfen lassen. Für neu errichtete Hausanschlüsse gilt diese Regelung bereits sofort. Bei bestehenden Abwasserleitungen musste die Dichtheitsprüfung spätestens bis zum 31.12.2015 durchgeführt werden, insofern die Gemeinde nicht per Satzung abweichende Zeiträume festlegt.
In Wasserschutzgebieten gibt es verkürzte Fristen, je nach Abwassersatzung der Gemeinde. Ob Sie in einem Wasserschutzgebiet liegen, sehen sie hier Wasserschutzzonengebiet „Rhein-Kreis Neuss“
Diese Dichtheitsprüfung darf nur von Sachkundigen durchgeführt werden. Wir sind vom Ministerium für Umwelt und Naturschutz zertifiziert, um nach §61a LWG NRW diese Prüfungen für Sie durchzuführen. Sie finden uns unter anderem auch auf der Landesliste unter www.lanuv.nrw.de
Bitte sprechen Sie uns an. Wir beraten Sie gerne.